Kurzantwort: In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Rohre zuständig und trägt die Kosten der Rohrreinigung. Hat der Mieter die Verstopfung selbst verursacht - zum Beispiel durch Feuchttücher oder Essensreste - kann der Vermieter die Kosten weitergeben. Das Verursacherprinzip entscheidet.
Grundsatz: Vermieter trägt die Kosten
Leitungen, Rohre und das Abwassersystem gehören zur Mietsache. Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Verstopfungen durch normale Abnutzung, alte Ablagerungen oder bauliche Ursachen (zum Beispiel zu geringes Rohrgefälle, veraltete Leitungen) fallen in seinen Verantwortungsbereich.
Wann haftet der Mieter?
Der Mieter haftet, wenn er die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat. Typische Fälle:
- Feuchttücher, Küchentücher oder Hygieneartikel wurden ins WC gespült
- Speisereste, Öl oder Fett wurden in großen Mengen in den Küchenabfluss gegossen
- Fremdkörper (Kinderspielzeug, Kosmetikartikel) sind in den Abfluss geraten
- Baumaterial, Gips oder Farbe wurde über den Abfluss entsorgt
Ob und wie viel der Mieter zahlen muss, hängt aber davon ab, ob der Vermieter die Verursachung beweisen kann. Ein bloßes Behaupten reicht nicht.
Kleinreparaturklausel in der Mietwohnung
Manche Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Diese kann den Mieter verpflichten, Kosten bis zu einem bestimmten Betrag (meist 75 bis 120 Euro pro Reparatur) selbst zu tragen - allerdings nur für Teile, die der Mieter direkt und häufig berührt, wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Duschköpfe.
Rohre und Leitungen im Innern der Wände oder unter dem Boden fallen in der Regel nicht unter die Kleinreparaturklausel. Sie bleiben Vermieteraufgabe.
Was tun bei einer Verstopfung?
- Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren - am besten schriftlich (E-Mail oder Brief mit Datum).
- Nicht selbst einen Betrieb beauftragen ohne Absprache mit dem Vermieter - sonst bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen.
- Schäden dokumentieren: Fotos von überlaufenden Abflüssen, Wasserschäden oder dem Zustand des Bades machen.
- Dringlichkeit mitteilen: Bei akutem Wasserschaden oder verstopftem einzigem WC darf der Mieter einen Notdienst rufen und die Kosten beim Vermieter geltend machen.
Streitfall: Was gilt in Bochum?
Wenn Vermieter und Mieter sich über die Kostentragung nicht einigen können, hilft ein Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung. Enthält der Vertrag nichts Eindeutiges, gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Zweifelsfall kann der Mieterverein Bochum oder eine Rechtsberatung helfen.
Mehrparteienhaus: Wer zahlt bei Verstopfung der Hauptleitung?
Ist die gemeinsame Hauptleitung verstopft, trägt der Vermieter die Kosten der Reinigung - unabhängig davon, welcher Mieter möglicherweise die Ursache gesetzt hat. Der Vermieter kann danach Regress beim Verursacher suchen, muss den Beweis aber erbringen.
Fazit
Als Mieter in Bochum sind Sie für normale Rohrpflege zuständig, nicht für Defekte oder Altersverschleiß. Bei Verstopfungen immer zuerst den Vermieter informieren, Schäden dokumentieren und Eigenbeauftragung vermeiden - das schützt Sie rechtlich.