Eine Verstopfung im Mehrfamilienhaus ist komplizierter als im Einfamilienhaus - denn die Rohre mehrerer Wohnungen laufen zusammen. In Bochumer Mietshäusern, oft mit älteren Leitungssystemen aus den 1960er bis 1980er Jahren, kann das schnell zum Streitpunkt zwischen Mietern und Vermieter werden.
Wer ist zuständig - Mieter oder Vermieter?
Die Zuständigkeit hängt davon ab, wo die Verstopfung sitzt:
- Innerhalb der Wohnung (Siphon, Anschlussleitung): Der Mieter ist in der Regel zuständig und trägt die Kosten, wenn er die Verstopfung verursacht hat.
- Im gemeinschaftlichen Fallrohr oder Hauptkanal: Hier ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung verantwortlich.
- Unklar wo: Kamerainspektion schafft Klarheit und dokumentiert die Ursache.
Typische Anzeichen für eine Hauptleitungsverstopfung
- Mehrere Wohnungen im Haus haben gleichzeitig Probleme
- Wasser kommt aus dem Bodenablauf im Keller oder in anderen Wohnungen zurück
- Gurgeln aus anderen Abflüssen, wenn ein Ablauf benutzt wird
- Unangenehmer Geruch in mehreren Wohnungen gleichzeitig
So gehen Sie als Mieter richtig vor
- Dokumentieren Sie das Problem schriftlich (Fotos, Datum).
- Informieren Sie sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung per E-Mail oder Brief.
- Bei dringender Gefahr (Rückstau, Überschwemmung) können Sie selbst einen Notdienst rufen und die Kosten erstattet verlangen - sichern Sie die Belege.
- Informieren Sie Nachbarn, ob diese ebenfalls betroffen sind.
Kosten und Kostenteilung in Bochum
Bei Verstopfungen im Hauptrohr übernimmt der Vermieter die Kosten. Die Höhe hängt vom Aufwand ab - einfache Spülung bis zu mehrere Tausend Euro bei Rohrschäden. Wurde die Verstopfung durch Fehlbenutzung eines Mieters verursacht (z.B. Küchenfette, Feuchttücher), können Kosten auf diesen umgelegt werden.
Häufige Fragen
Was sind die häufigsten Ursachen für Hauptleitungsverstopfungen?
Fette aus Küchen, Feuchttücher und Hygieneprodukte, die ins WC geworfen wurden, sowie Wurzeleinwuchs in älteren Bochumer Gussrohren. Besonders in Altbauvierteln ist Wurzeleinwuchs ein bekanntes Problem.
Wer haftet, wenn Wasser in meine Wohnung eingedrungen ist?
Bei Rückstau durch ein versäumtes Hauptleitungsproblem kann der Vermieter für entstandene Schäden haftbar sein. Dokumentieren Sie Schäden sofort und melden Sie sie der Hausverwaltung. Klären Sie parallel mit Ihrer Haftpflicht- oder Hausratversicherung.
Kann ich als Mieter den Vermieter zur schnellen Reparatur zwingen?
Ja. Ein verstopfter Abfluss, der die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt, ist ein Mangel. Der Vermieter ist zur zügigen Behebung verpflichtet. Reagiert er nicht, können Sie die Miete mindern - holen Sie vorher rechtlichen Rat ein.